Das Reifen - ABC

Die richtige Reifengröße · Bezeichnung · Geschwindigkeit · DOT · Winterreifen · Neureifen · Laufleistung · Profiltiefe · Luftdruck · RDKS

Die richtige Reifengroesse: Die zulässigen Reifengrössen für Ihr Fahrzeug finden Sie im „alten“ Fahrzeugschein unter den Ziff. 20 bis 23. Evtl. stehen unter Ziff.33 noch weitere Reifengrößen oder spezielle Empfehlungen (Reifenhersteller, Profilausführungen). Im „neuen“ EU- Fahrzeugschein finden Sie die Reifendimensionen im Feld 15.1 , 15.2. Achtung: In diesen Feldern stehen aber evtl. Reifengrößen, die auf Ihrem Fahrzeug gar nicht montiert sind. Deshalb ist es ganz wichtig, auch die Reifengrößen am Fahrzeug zu überprüfen. Falls Sie nicht sicher sind, welche Reifengröße Sie benötigen, lassen Sie sich von uns vor einer Bestellung unbedingt beraten! Falsch bestellte Reifen können wir nicht zurücknehmen.

Die Basics

Was bedeutet z.B. die Bezeichnung: 215/55 R16 91W?

215 Reifenbreite in mm (21,5 cm)
55 Verhältnis von Höhe zu Breite in % (55% von 215 mm ist die Höhe)
R Code für die Reifenbauart (R=Radialreifen)
16 Felgendurchmesser in Zoll
91 Traglastindex des Reifens (91=615 kg pro Reifen)
W Kennzeichnung für die Höchstgeschwindigkeit des Reifens (W=270 km/h)

Geschwindigkeitsindex

Buchstabe / Referenzgeschwindigkeit

P 150 km/h

Q 160 km/h

R 170 km/h

S 180 km/h

T 190 km/h

U 200 km/h

H 210 km/h

V 240 km/h

ZR über 240 km/h ältere Bezeichnung

W 270 km/h

Y 300 km/h

Zusatzbezeichnungen

XL / EL / RF TL
R
DOT

M+S
FSL / MFS / FR / ML / RPB AO
MO
*(*BMW)
N0-N6
GRNX
E
LT
P
OWL/OWLS/RWL/RWLS BSW/BSS/RBL
C
C104/102
6PR / 8PR / 10PR
RFT
ROF
EMT
SSR
CSR
SST/ZP
DSST
RF/ZP
AOE
HSR
RSI

Extra Load, Bezeichnung für verstärkte Reifen-(hohe Traglast) Tubeless (schlauchloser Reifen)
Reifenbauart (Radial)
Hinweis u.a. auf das Herstellungsdatum

Kennzeichnung (Matsch + Schnee) für Winter-/Allwetterreifen
Reifen verfügt über einen Felgenschutz (Gummilippe zum Schutz der Alufelge vor „Bordsteinremplern“) Kennung für Audi Fahrzeuge (Verwendung aber auch für jedes andere Kfz)
Kennung für Mercedes Fahrzeuge (Verwendung aber auch für jedes andere Kfz)
Kennung für BMW Fahrzeuge (Verwendung aber auch für jedes andere Kfz)
Porschekennungen (Verwendung auch für jedes andere Kfz)
Michelin Green X, energiesparender und ökologischer Reifen
E-Prüfziffer, Kennung für Europa-Zulassung
Light Truck (US-Bezeichnung)
Passenger Car (PKW, US-Bezeichnung)
bei 4×4 Reifen – weiße Konturschrift
bei 4×4 Reifen – schwarze Konturschrift
Commercial-Hinweis auf verstärkten Karkassenaufbau bei Transporterreifen
Traglastindex bei Transporterreifen (Einzel-/Zwillingsbereifung)
Reifen mit erhöhter Traglast für Transporter
Run Flat Tire (Bridgestone)
Run on Flat (Goodyear)
Extended Mobility Tire (Goodyear)
Self Supporting Runflat (Continental)
Reifen mit Notlaufeigenschaften (Continental)
Reifen mit Notlaufeigenschaften (Michelin)
Dunlop Self Supporting Technology (Dunlop)
Runflat (Pirelli)
Runflat Reifen (Reifen mit Notlaufeigenschaften) (Audi)
Reifen mit Notlaufeigenschaften (Hankook)
Reifen mit Notlaufeigenschaften (Nokian)

Der Geschwindigkeitsindex bei Sommerreifen

Beim Kauf von Sommerreifen muss der Geschwindigkeitsindex (der Buchstabe auf der Reifenflanke) grundsätzlich mindestens der im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) eingetragenen Höchstgeschwindigkeit des Autos entsprechen.

  • Mindestanforderung: Der Reifen muss für die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs zugelassen sein. Reifen mit einem höheren Geschwindigkeitsindex dürfen jederzeit montiert werden, der Mindestwert darf jedoch bei Sommerreifen nicht unterschritten werden.
  • Ausnahme für Winter- und Ganzjahresreifen: Hier dürfen Reifen mit einem niedrigeren Geschwindigkeitsindex als der Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs montiert werden. In diesem Fall muss jedoch ein entsprechender Geschwindigkeitsaufkleber gut sichtbar im Sichtfeld des Fahrers angebracht oder die Höchstgeschwindigkeit im Bordcomputer digital begrenzt und angezeigt werden.

Was bedeutet DOT?
Reifen aller Hersteller tragen eine sogenannte DOT-Nr. Der letzte Zahlenblock dieser DOT-Nr. (4 Zahlen) gibt das Produktionsdatum des Reifens an. Die ersten beiden Ziffern die Produktionswoche, die letzten beiden Ziffern das Produktionsjahr. Im Beispielbild 0100 = Kalenderwoche 01 im Jahr 00 (2000).

Die Winterreifenverordnung

Die am 4. Dezember 2010 in Kraft getretene Verordnung bedeutet eine Konkretisierung der bereits seit 2006 bestehenden Rechtslage. Eine ausdrückliche Pflicht zur Winterbereifung gilt nun für denjenigen, der mit dem Auto bei „Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte auf der Fahrbahn“ unterwegs ist – verbindlich übrigens auch für im Ausland zugelassene Kraftfahrzeuge.
Das bedeutet:

Generell gefordert werden Winterreifen auch mit der neuen Rechtslage nicht!
Nur wer bei „Eis, Schneematsch…..“ mit Sommerreifen unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld – damit ist die bisherige Rechtsunsicherheit aufgehoben. Wer Fahrten bei „Eis, Schneematsch…“ zuverlässig vermeiden kann, kann auch weiterhin im Winter Sommerreifen fahren! Dies hat besondere Bedeutung in traditionell winterarmen Regionen sowie für Besitzer von Zweitwagen oder Oldtimern – und natürlich für den, der gegebenenfalls auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen kann.
Winter- und Ganzjahresreifen
Reifen nur mit M+S-Kennung erfüllen die Anforderungen der Winterreifen-Verordnung.
Der ADAC empfiehlt, Reifen mit M+S- und Schneeflockensymbol (siehe Logo). Auch Ganzjahresreifen mit dieser Kennzeichnung erfüllen die Anforderung!

Die Winterreifenverordnung

In Deutschland gilt die sogenannte situative Winterreifenpflicht (§ 2 Abs. 3a StVO). Das bedeutet: Eine ausdrückliche Pflicht zur Winterbereifung gilt für jeden, der mit dem Auto bei winterlichen Straßenverhältnissen wie Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte unterwegs ist. Diese Regelung ist verbindlich – auch für im Ausland zugelassene Kraftfahrzeuge.
Das bedeutet konkret:

  • Keine generelle Winterreifenpflicht per Kalender: Wer sein Fahrzeug bei winterlichen Straßenverhältnissen zuverlässig stehen lassen kann (z. B. in winterarmen Regionen, bei Zweitwagen, Oldtimern oder durch das Umsteigen auf öffentliche Verkehrsmittel), darf auch im Winter rechtlich mit Sommerreifen fahren.
  • Bußgeldrisiko: Wer jedoch bei Eis und Schnee mit Sommerreifen fährt, riskiert ein Bußgeld (ab 60 Euro) und einen Punkt in Flensburg.


Winter- und Ganzjahresreifen

Reine M+S-Reifen ohne Schneeflocke erfüllen die gesetzlichen Anforderungen bei winterlichen Straßenverhältnissen nicht mehr. Seit dem 1. Oktober 2024 gilt eine strikte Pflicht für das Alpine-Symbol (3-Peak-Mountain-Snowflake). Dies gilt selbstverständlich auch für Ganzjahresreifen.

Neureifen

Neben der verbesserten Sicherheit durch die volle Profiltiefe fahren sich neue Reifen auch leiser und rollen komfortabler ab, wie runderneuerte. Die Neureifen sind vom Hersteller genaustens geprüft und garantieren so optimale Sicherheit !!
Von gebrauchten Reifen wird dringend abgeraten, da man die „Vorgeschichte“ solcher Reifen nicht kennt. Evtl. ist das „Innenleben“ solcher Reifen bereits schwer beschädigt (z.B. heftiges Überfahren von Bordsteinkanten etc.)

Neureifen sollten die ersten 200 – 300 km bei mittlerer Geschwindigkeit eingefahren werden. So wird die Lauffläche der Reifen angerauht, dadurch wird die volle Leistungsfähigkeit der Reifen erreicht.

Die Laufleistung optimieren

Neben der regelmäßigen Kontrolle von Luftdruck, Profiltiefe, Beschädigungen und richtiger Lagerung sollten Sie auch Folgendes beachten:
Reifen an der Antriebsachse unterliegen einem stärkeren Verschleiß als die anderen Räder am Fahrzeug. Tauschen Sie diese Räder hin und wieder achsweise aus, um so ein gleichmäßiges Abfahren der Reifen zu gewährleisten.
Bei der Montage der Sommer- oder Winterreifen lassen Sie diese auch immer neu „auswuchten“, um ein Ausschlagen von Fahrwerksteilen zu vermeiden.

Die richtige Profiltiefe

Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe beträgt 1,6 mm. Doch Vorsicht: Wer bis an diese gesetzliche Grenze fährt, geht ein hohes Sicherheitsrisiko ein.

Das Risiko bei abgefahrenen Reifen:

Mit abnehmender Profiltiefe verringert sich die Haftung auf der Straße massiv. Bei einer Vollbremsung auf nasser Fahrbahn kann sich der Bremsweg eines Reifens mit dem gesetzlichen Mindestprofil von 1,6 mm gegenüber einem Neureifen (ca. 8 mm Profil) fast verdoppeln! Zudem steigt das Risiko für lebensgefährliches Aquaplaning (Aufschwimmen des Fahrzeugs) bereits bei geringen Geschwindigkeiten erheblich an.

Unsere Empfehlung für Ihre Sicherheit:

Tauschen Sie Ihre Reifen rechtzeitig aus, bevor das gesetzliche Minimum erreicht ist:

  • Sommerreifen ab einer Profiltiefe von 3 mm ersetzen.
  • Winter- und Ganzjahresreifen ab einer Profiltiefe von 4 mm ersetzen.

Tipp für die Praxis:

  • Kontrollieren Sie die Profiltiefe Ihrer Reifen am besten alle vier Wochen.
  • Denken Sie bei der Überprüfung auch an das Reserverad im Kofferraum – im Ernstfall muss auch dieses voll einsatzbereit sein.

RDKS

  • Abkürzung für Reifendruckkontrollsystem (Engl.: TPMS / Tire Pressure Monitoring System)
  • RDKS ist ein eingebautes Überwachungssystem für den Reifendruck in Kraftfahrzeugen
  • Automatische und direkte Anzeige eines Druckverlustes eines oder mehrerer Reifen beim Eintreten des Problems als Warnung auf dem Display

Was ist indirektes RDKS?

  • Nutzung der vorhandenen Sensoren des ESP/ABS durch Ermittlung des Reifendrucks über die Reifendrehzahl und Senden der Daten an die zentrale Steuereinheit (ECU = Electronic Control Unit)

Was ist direktes RDKS?

  • Reifendrucküberwachung mithilfe von Sensoren in jedem Reifen, die Druck und Temperatur messen.
  • Funkübertragung der erfassten Daten an einen zentralen Empfänger.
  • Datenverarbeitung und Anzeige auf dem Display für den Fahrer.

Die richtige Reifengroesse: Die zulässigen Reifengrössen für Ihr Fahrzeug finden Sie im „alten“ Fahrzeugschein unter den Ziff. 20 bis 23. Evtl. stehen unter Ziff.33 noch weitere Reifengrößen oder spezielle Empfehlungen (Reifenhersteller, Profilausführungen). Im „neuen“ EU- Fahrzeugschein finden Sie die Reifendimensionen im Feld 15.1 , 15.2. Achtung: In diesen Feldern stehen aber evtl. Reifengrößen, die auf Ihrem Fahrzeug gar nicht montiert sind. Deshalb ist es ganz wichtig, auch die Reifengrößen am Fahrzeug zu überprüfen. Falls Sie nicht sicher sind, welche Reifengröße Sie benötigen, lassen Sie sich von uns vor einer Bestellung unbedingt beraten! Falsch bestellte Reifen können wir nicht zurücknehmen.

Die Basics

 

Was bedeutet z.B. die Bezeichnung: 215/55 R16 91W ?

215   Reifenbreite in mm (21,5 cm)
55   Verhältnis von Höhe zu Breite in % (55% von 215 mm ist die Höhe)
R   Code für die Reifenbauart (R=Radialreifen)
16   Felgendurchmesser in Zoll
91   Traglastindex des Reifens (91=615 kg por Reifen)
W   Kennzeichnung für die Höchstgeschwindigkeit des Reifens (W=270 km/h)

Geschwindigkeitsindex

Buchstabe / Referenzgeschwindigkeit

P 150 km/h

Q 160 km/h

R 170 km/h

S 180 km/h

T 190 km/h

U 200 km/h

H 210 km/h

V 240 km/h

ZR über 240 km/h ältere Bezeichnung

W 270 km/h

Y 300 km/h

Zusatzbezeichnungen

XL / EL / RF Extra Load, Bezeichnung für verstärkte Reifen-(hohe Traglast)
TL Tubeless (schlauchloser Reifen)
R Reifenbauert (Radial)
DOT Hinweis u.a. auf das Herstellungsdatum
M+S Kennzeichnung (Matsch + Schnee) für Winter-/Allweterreifen
FSL / MFS / FR / ML / RPB Reifen verfügt über einen Felgenschutz (Gummilippe zum Schutz der Alufelge vor „Bordsteinremplern“)
AO Kennung für Audi Fahrzeuge (Verwendung aber auch für jedes andere Kfz)
MO Kennung für Mercedes Fahrzeuge (Verwendung aber auch für jedes andere Kfz)
*(*BMW) Kennung für BMW Fahrzeuge (Verwendung aber auch für jedes andere Kfz)
N0-N6 Porschekennungen (Verwendung auch für jedes andere Kfz)
GRNX Michelin Green X, Energiesparender& ökologischer Reifen
E E-Prüfziffer, Kennung für Europa-Zulassung
LT Light Truck (US-Bezeichnung)
P Passenger Car (PKW, US-Bezeichnung)
OWL/OWLS/RWL/RWLS bei 4×4 Reifen – weiße Konturschrift
BSW/BSS/RBL bei 4×4 Reifen – schwarze Konturschrift
C Commercial -Hinweis auf verstärkten Karkassenaufbau bei Transporterreifen
C104/102 Traglastindex bei Transporterreifen (Einzel-/Zwillingsbereifung)
6PR / 8PR / 10PR Reifen mit erhöhter Traglast für Transporter
RFT Run Flat Tire (Bridgestone)
ROF Run on Flat (Goodyear)
EMT Emergency Mbil Tire (Goodyear)
SSR Self Supporting Runflat (Continental)
CSR Reifen mit Notlaufeigenschaften (Continental)
SST/ZP Reifen mit Notlaufeigenschaften (Michelin)
DSST Dunlop Self Supporting Technology (Dunlop)
RF/ZP Runflat (Pirelli)
AOE Runflat Reifen (Reifen mit Notlaufeigenschaften) (Audi)
HSR Reifen mit Notlaufeigenschaften (Hankook)
RSI Reifen mit Notlaufeigenschaften (Nokian)

Beim Erwerb von Sommerreifen, müssen die „neuen“ Reifen einen Geschwindigkeitsindex haben
der um 9 km/h höher liegt, als die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges lt. Fahrzeugschein. z.B. Höchstgeschwindigkeit = 198 km/h lt. Fahrzeugschein + 9 km/h „Puffer“ = 207 km/h
Die neuen Reifen müssen also bis max. 207 km/h zugelassen sein, in diesem Fall wäre das ein Reifen mit dem Geschwindigkeitsindex H ( H = max. 210 km/h ) Selbstverständlich dürfen auch Reifen mit einem noch höheren Geschwindigkeitsindex montiert werden, nur keinesfalls darunter. Für Reifen die eine M&S (Matsch u. Schnee) Kennung tragen ( z.B. Winter-/Ganzjahresreifen ), gilt diese Regelung nicht. Hier dürfen auch Reifen montiert werden, die für geringere Geschwindigkeiten als die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges, ausgelegt sind.
Es ist dann aber „gut sichtbar“ im Amaturenbrett ein Hinweis ( z.B. Aufkleber mit der max. Höchstgeschwindigkeit der montierten Reifen ) anzubringen, der dem Fahrer signalisiert, dass Reifen montiert sind, die nicht für die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges ausgelegt sind.

Was bedeutet DOT?
Reifen aller Hersteller tragen eine sogenannte DOT-Nr. Der letzte Zahlenblock dieser DOT-Nr. (4 Zahlen) gibt das Produktionsdatum des Reifens an. Die ersten beiden Ziffern die Produktionswoche, die letzten beiden Ziffern das Produktionsjahr. Im Beispielbild 0100 = Kalenderwoche 01 im Jahr 00 (2000).

Die Winterreifenverordnung

Die am 4. Dezember 2010 in Kraft getretene Verordnung bedeutet eine Konkretisierung der bereits seit 2006 bestehenden Rechtslage. Eine ausdrückliche Pflicht zur Winterbereifung gilt nun für denjenigen, der mit dem Auto bei „Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte auf der Fahrbahn“ unterwegs ist – verbindlich übrigens auch für im Ausland zugelassene Kraftfahrzeuge.
Das bedeutet:

Generell gefordert werden Winterreifen auch mit der neuen Rechtslage nicht!
Nur wer bei „Eis, Schneematsch…..“ mit Sommerreifen unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld – damit ist die bisherige Rechtsunsicherheit aufgehoben. Wer Fahrten bei „Eis, Schneematsch…“ zuverlässig vermeiden kann, kann auch weiterhin im Winter Sommerreifen fahren! Dies hat besondere Bedeutung in traditionell winterarmen Regionen sowie für Besitzer von Zweitwagen oder Oldtimern – und natürlich für den, der gegebenenfalls auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen kann.
Winter- und Ganzjahresreifen
Reifen nur mit M+S-Kennung erfüllen die Anforderungen der Winterreifen-Verordnung.
Der ADAC empfiehlt, Reifen mit M+S- und Schneeflockensymbol (siehe Logo). Auch Ganzjahresreifen mit dieser Kennzeichnung erfüllen die Anforderung!

Die Winterreifenverordnung

Die am 4. Dezember 2010 in Kraft getretene Verordnung bedeutet eine Konkretisierung der bereits seit 2006 bestehenden Rechtslage. Eine ausdrückliche Pflicht zur Winterbereifung gilt nun für denjenigen, der mit dem Auto bei „Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte auf der Fahrbahn“ unterwegs ist – verbindlich übrigens auch für im Ausland zugelassene Kraftfahrzeuge.
Das bedeutet:

Generell gefordert werden Winterreifen auch mit der neuen Rechtslage nicht!
Nur wer bei „Eis, Schneematsch…..“ mit Sommerreifen unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld – damit ist die bisherige Rechtsunsicherheit aufgehoben. Wer Fahrten bei „Eis, Schneematsch…“ zuverlässig vermeiden kann, kann auch weiterhin im Winter Sommerreifen fahren! Dies hat besondere Bedeutung in traditionell winterarmen Regionen sowie für Besitzer von Zweitwagen oder Oldtimern – und natürlich für den, der gegebenenfalls auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen kann.
Winter- und Ganzjahresreifen
Reifen nur mit M+S-Kennung erfüllen die Anforderungen der Winterreifen-Verordnung.
Der ADAC empfiehlt, Reifen mit M+S- und Schneeflockensymbol (siehe Logo). Auch Ganzjahresreifen mit dieser Kennzeichnung erfüllen die Anforderung!

Neureifen

Neben der verbesserten Sicherheit durch die volle Profiltiefe fahren sich neue Reifen auch leiser und rollen komfortabler ab, wie runderneuerte. Die Neureifen sind vom Hersteller genaustens geprüft und garantieren so optimale Sicherheit !!
Von gebrauchten Reifen wird dringend abgeraten, da man die „Vorgeschichte“ solcher Reifen nicht kennt. Evtl. ist das „Innenleben“ solcher Reifen bereits schwer beschädigt (z.B. heftiges Überfahren von Bordsteinkanten etc.)

Neureifen sollten die ersten 200 – 300 km bei mittlerer Geschwindigkeit eingefahren werden. So wird die Lauffläche der Reifen angerauht, dadurch wird die volle Leistungsfähigkeit der Reifen erreicht.

Die Laufleistung optimieren

Neben der regelmäßigen Kontrolle von Luftdruck, Profiltiefe, Beschädigungen und richtiger Lagerung sollten Sie auch folgendes beachten:
Reifen an der Antriebsachse unterliegen einem stärkeren Verschleiß als die anderen Räder am Fahrzeug. Tauschen Sie diese Räder hin und wieder Achsweise aus, um so ein gleichmäßiges Abfahren der Reifen zu gewährleisten.
Bei der Montage der Sommer/oder Winterreifen lassen Sie diese auch immer neu „auswuchten“ um ein ausschlagen von Fahrwerksteilen zu vermeiden.

Die richtige Profiltiefe

Die gesetzlich vorgeschriebene Profiltiefe beträgt 1,6 mm.

Aber:

Bei einer Vollbremsung auf nasser Fahrbahn halbiert sich der Bremsweg gegenüber eines Neureifens mit ca. 8 mm Profil zu einem abgefahrenen Reifen mit nur noch 1,6 mm Profil!

Tipp:

Sommerreifen ab 3 mm und Winterreifen ab 4 mm Profiltiefe gegen neue Reifen austauschen.
Mit abnehmender Profiltiefe verlängert sich nämlich nicht nur der Bremsweg, auch die Gefahr von Aquaplaning steigt erheblich an.

– Kontrollieren Sie alle 4 Wochen die Profiltiefe Ihrer Reifen 8 mm sind zu empfehlen, mind 3 mm(Sommerreifen) und 4 mm(Winterreifen). Denken Sie zwischendurch auch an Ihr Reserverad im Kofferraum!

RDKS

  • Abkürzung für Reifendruckkontrollsystem (Engl.: TPMS / Tyre Pressure Monitoring System)
  • RDKS ist ein eingebautes Überwachungssystem für den Reifendruck in Kraftfahrzeugen
  • Automatische und direkte Anzeige eines Druckverlustes eines oder mehrerer Reifen beim Eintreten des Problems als Warnung auf dem Display

Was ist indirektes RDKS?

Nutzung der vorhandenen Sensoren des ESP/ABS durch Ermittlung des Reifendrucks über die Reifendrehzahl und Senden der Daten an die zentrale Steuereinheit (ECU = Electronic Control Unit)
Was ist direktes RDKS?
Reifendrucküberwachung mit Hilfe von Sensoren in jedem Reifen, die den Druck und die Temperatur messen, Senden der erfassten Daten über Funk an einen zentralen Empfänger, Datenverarbeitung, Anzeige auf dem Display für den Fahrer

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